Freigabe der Sicherheit

  • Hallo,
    wir haben in einer Unterhaltsache vorl. Einstellung der ZV mit Sicherheitsleistung erwirkt.
    Sicherheit wurde durch Schuldner geleistet.
    Jetzt haben sich die Parteien vergleichsweise geeinigt. In dem Vergleichstext hat Gläubiger der Auszahlung der Sicherheit an Schuldner zugestimmt.
    Benötige ich jetzt zur Freigabe der Sicherheit noch einen Beschluß nach § 109 ZPO oder reicht Vorlage des Vergleiches?

  • Mir würde Vorlage des Vergleichs in Ausfertigung genügen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Reicht der Wortlaut:
    "Der Antragsgegner stimmt zudem der Auszahlung des aufgrund Beschluss des AG .... im Verfahren .... durch Sicherheitsleistung hinterlegten Betrages an den Antragsteller zu" ?

  • Wenn der genannte Beschluss derjenige ist, aufgrund dessen die SL hinterlegt wurde, ja.

    Ulf

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  • Und es keine Widerrufsvergleich ist. Sofern ein Widerrufsrecht vereinbart wurde, lasse ich mir die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches vorlegen.

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