Hi liebe Leute!
Ich hab hier einen Kurzarrest von 2 Tagen zu vollstrecken. Der/die Betroffene ist im Laufe des Verfahrens von BY nach NRW verzogen. In welche JAA muss ich den/die Betroffene/n laden? Hier am alten Wohnort oder schon in die zuständige JAA in NRW? Bin ich überhaupt zuständig oder muss das nach NRW abgegeben werden?!
Grüße