Folgender Fall beschäftigt die hiesige Geschäftsstelle:
Eigt. hat den Grundbesitz vor Jahren von einem nahen Verwandten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben.
Davor hatte der frühere Eigt. mehrfach Teile des Bestandes an Dritte verkauft. Nun möchte der Eigt. Einsicht in einen Verkaufsvorgang, welcher ca. 5 Jahre vor der Erlangung der Eigentümerstellung erfolgte.
Geht das berechtigte Interesse des Eigt. zeitlich so weit bzw. unbegrenzt zurück?
Wir konnten dazu speziell nichts finden, haben aber leichte Bedenken:
Was z.B., wenn von einem GB-Blatt (Baugebiet) im Laufe der Zeit hunderte Flurstücke abgeschrieben wurden und der letzte Erbwerber eines Bauplatzes auf dem bisherigen Blatt als Eigt. eingetragen wird? Darf der dann alle Kaufverträge einsehen, die das Baugebiet betreffen und somit gucken, wie der Vertrag aussieht, mit dem die Nachbarn mal erworben haben.