Hätte mal eine Frage zu folgendem Fall:
Verfahren 1 einstweilige Anordnung
Verfahren 2 Hauptsache
Für beide Verfahren wurde den Parteien VKH ohne ZB bewilligt.
Jetzt wird in einem Termin über beide Verfahren entschieden und ein Vergleich geschlossen.
Die Beteiligten sind sich weiter darüber einig, dass mit dieser Regelung auch das Verfahren 1 erledigt ist.
Streitwert Verfahren 1: 1500 € Verfahren 2: 3000 €
Jetzt kommen die beiden Vergütungsanträge:
RA1: VG für 2, TG für 1 und 2, EG für 2
RA2: VG für 1 und 2, TG für 1 und 2, EG für 1 und 2
Wer von den beiden hat denn jetzt Recht ??
Ich hab was aus Hamburg gefunden. Danach würde ich 2 TG festsetzen. http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal…90001018&st=ent
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.