Hallo,
folgende Formulierung in einem Erbvertrag:
Die Beschränkung durch Nacherbfolge fällt weg, wenn eigene Abkömmlinge der Vorerbin vorhanden sind und zwar beim Tode der Vorerbin, spätestens jedoch mit Vollendung des 25. Lebensjahres der Vorerbin.
Ist der Wegfall der Nacherbfolge an das Vorhandensein eigener Abkömmlinge der Vorerbin gebunden oder fällt die Nacherbfolge auch weg, wenn die Vorerbin das 25.Lebensjahr vollendet hat, ohne eigene Abkömmlinge zu haben?