Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Die drei Erwerber (A; B und C) kaufen von der Eigentümerin "Z" ein Grundstück
und zwar an "A" zu 1/2 und an "B" und "C" zu je 1/4 Anteil.
In dieser notariellen Urkunde vereinbaren A; B und C, dass das Grundstück
real getelt werden soll und zwar erhält A die südliche Fläche gem. dem in als
Anlage zum Vertrag beigefügtem Lageplan und B und C (zu je1/2 Anteil) die
nördliche Fläche.
Der Kaufvertrag beinhaltet die Auflassung von Eigentümerin "Z" an die drei
Erwerber. Es erfolgt Eigentumsumschreibung.
Nunmehr wird eine Identitätserklärung welche auch die Auflassung dahingehend
erhält, dass das Flurstück "X" (vormals südliche Fläche) an A (Alleineigentum)
und das Flurstück "Y" an B und C (zu je 1/2 Anteil) erklärt.
Mit Notarantrag wird u.a. Abschreibung und Anlegung eines neuen Grundbuch-
blattes betreffs Flurstück "Y" sowie Eigentumsumschreibung beantragt.
Sehe ich es richtig, dass ich für die Eigentumsumschreibung an B und C
eine UBB benötige?
Vielen Dank im voraus!