Abordnung und Trennungsgeld

  • Hey !

    Wenn man sich auf eine Abordnung (befristet auf 1 Jahr) bewirbt und die Stelle erhält, bekommt man dann auch Trennungsgeld oder Reisekosten?

    Zu meiner jetzigen Dienststelle sind es 40 km, zur neuen wären es 68 km.

    :gruebel::gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von NordlichtSH1 (29. April 2014 um 12:08)

  • Abordnungen erfolgen immer aus dienstlichen Gründen, deshalb gibt es auch keinerlei Einschränkungen beim Reisekostenrecht.
    Anders ist es bei Versetzungen, die können neben dienstlichen Gründen auch auf Antrag erfolgen. Damit entfällt oft die dienstliche Notwendigkeit und damit der Anspruch auf Reisekosten.

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