Meine Schuldnerin arbeitet - erfreulicherweise.
Nettoeinkommen 920,40 €.
Nach dem Berechnungsbogen zu Hartz IV erhält sie dazu 204,53 €. Keine Unterhaltspflichten. Das Gesamteinkommen beziffert sich also auf 1.124,93 €. Es ergibt sich ein pfändbarer Betrag in Höhe von 52,47 €.
Ähnliches hatte ich gerade bei einer anderen Schuldnerin - allerdings nur für einen Monat, das Nettoeinkommen bezifferte sich auf 1.060,00 € - ohne U-Pflicht bleibt auch Pfändbares.
Von den 920,40 € werden nur 620,40 € berücksichtigt, alles andere wird "runtergerechnet" mit anrechnungsfreiem Betrag von 200,00 €, Werbungskosten- und Fahrkostenpauschale.
Ich bin leicht irritiert. Rein theoretisch müsste ich einen Zusammenrechnungsantrag stellen und sowohl Arbeitgeber als auch JobCenter informieren. Die Schuldnerin ist 58 Jahre alt.
Was läuft da falsch? Finanzieren wir jetzt vom ALG II die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren? Ich hab der Schuldnerin grade gesagt, dass sie den pfändbaren Betrag abzuführen hat. Bleibt die Frage: Kann das wirklich sein? Sie hat das jetzt bereits prüfen lassen, das ist alles richtig berechnet.
Nun denn?