Wenn hier im ländlichen Bereich Bauplätze von der Gemeinde erschlossen und verkauft werden, lassen die Gemeinden meist ein Immissionsduldungsrecht eintragen, womit verhindert werden soll, dass sich die künftigen Hausbewohner gegen Immssionen der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe wehren.
Das ist hier seit etlichen Jahren gängige Praxis quer durch alle Gemarkungen.
Nun fragte kürzlich ein Gemeindevertreter an, ob diese Rechte weiterhin eingetragen werden können.
Er hätte von einem obergerichtlichen Urteil "gehört", nachdem ein genereller Verzicht auf die Immissionsabwehr dann nichtig sei, wenn die Immissionen evtl. gesundheitsgefährend sein könnten.
Leider waren dem Gemeindevertreter aber weder das Gericht noch das ungefähre Datum der Entscheidung bekannt. Er hatte diese "Kenntnis" auch nur vom Hörensagen und wollte daher wissen, wie wir zu dem Thema stehen.
Hier ist bislang niemandem dazu etwas bekannt und meine Recherche in den einschlägigen Datenbanken brachte keinen Treffer.
Daher meine Frage in die Runde, ob vielleicht eine(r) von Euch etwas zu der Problematik beisteuern kann und evtl. sogar mit Entscheidungen dienen kann?