Zeitpunkt Ankündigung RSB

  • Hallo,

    Bestimmung ST mit Anhörung Gl. zum RSB- Antrag, allerdings müsste das Verfahren nach § 207 InsO eingestellt werden. Anhörung hierzu noch nicht erfolgt.

    Die Frage ist: Muss zwingend im Schlusstermin die Ankündigung der RSB erfolgen oder kann diese zurückgestellt und im Nachgang zum ST die Anhörung nach § 207 vorgenommen werden? § 289 Inso ist hier nicht ganz so eindeutig, was den Zeitpunkt der Entscheidung über die Ankündigung angeht.

    Wenn zwingende Ankündigung, dann wohl keine Möglichkeit mehr einzustellen, oder?

  • Wie gesagt, es müsste nach § 207 eingestellt werden, allerdings wurde anstelle der Anhörung in der Terminsbestimmung die Anhörung zur RSB- Erteilung gemacht.

  • Schlusstermin vertagen, weil zwingende Anhörung nach § 207 unterblieben ist?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • ich würde mal sagen den falsch angesetzten TErmin wieder aufheben und richtigen Anhörungstermin nach 207 ansetzen


    i.Ü. kann selbst nach Ankündigung der RSB noch die Einstellung mangels Masse erfolgen (wenn die Voraussetzungen dann vorliegen). Ich weise dann den Antrag auf RSB als unzulässig zurück und stelle fest, dass die Ankündigung gegenstandslos ist

  • vor allem: Genehmigung der Schlussverteilung widerrufen ! und dann in das 207'er Verfahren überführen (so was kann bei der Masse der Akten wirklich auch passieren....)
    greez

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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