Hallo,
Bestimmung ST mit Anhörung Gl. zum RSB- Antrag, allerdings müsste das Verfahren nach § 207 InsO eingestellt werden. Anhörung hierzu noch nicht erfolgt.
Die Frage ist: Muss zwingend im Schlusstermin die Ankündigung der RSB erfolgen oder kann diese zurückgestellt und im Nachgang zum ST die Anhörung nach § 207 vorgenommen werden? § 289 Inso ist hier nicht ganz so eindeutig, was den Zeitpunkt der Entscheidung über die Ankündigung angeht.
Wenn zwingende Ankündigung, dann wohl keine Möglichkeit mehr einzustellen, oder?