Hallo zusammen,
ich stehe hier vor folgender Frage...der Rechtsdienstleister hat die Zahlungen für die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung ausgesetzt-der Versicherungschutz ist erloschen.
Der Rechtdienstleister hat jedoch nach entsprechender Aufforderung durch uns die aktuellen Zahlungen wieder aufgenommen, so dass nun nur noch für eine Zeit von ca. 3 Monaten rückwirkend kein Verischerungsschutz besteht.
Aufgefordert die entsprechende Zeit nachzuversichern haben wir ihn schon- keine Reaktion.
Kann ich die Registrierung nunmehr widerrufen, da die Versicheurng nicht permanent unterhalten wurde????