Es wurde bislang also keine passende Vorschrift gefunden?
Analoge Anwendung res. Hinbiegen von was auch immer geht auch nicht?
Warum kann man ihm/ihr nicht einfach kulanterweise unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Grosszügigkeit ein wenig Zeit freigeben und bei dem Gespräch mit dem Anwalt mag dieser auch eine entsprechende “Freistellungs-Vorschrift“ finden, oder es bleibt bei dieser einmaligen kurzen Freistellung?
Nachahmer dürften kaum in Scharen kommen, da ein Disziplinarverfahren zum Glück die Ausnahme darstellen sollte, oder?
So könnte die Verwaltung doppelt Grösse zeigen.
Auch mal schön.