Kopierverbot

  • Werte Kollegen,

    mich hat grad ein UdG gefragt, ob er angewiesen wird, verbotene Dinge zu machen.

    Rechtspfleger haben den UdG angewiesen die Sparbücher der Betreuten für die Akten zu kopieren. Der UdG verweist auf den Text auf dem Kopierer, da steht, dass Geldscheine und Sparbücher nicht kopiert werden dürfen.

    Ich habe jetzt trotz Internetsuche nichts Griffiges gefunden, wo genau steht, dass kopieren von Sparbüchern verboten ist.


    Könnt Ihr mir da mit einem Link auf die Sprünge helfen?

    LG Quest

  • Seit wann ist denn ein Kopierer befugt, Weisungen zu erteilen ?
    Noch ist nicht alles Maschinen überlassen.;)

  • :D
    So was habe ich noch nie gehört und unser Kopierer verbietet uns so was auch nicht. ;)
    Gegenfrage: Was wollt ihr denn alternativ machen? - Den UdG in den Kopi-Shop schicken? :strecker

  • Vielleicht den Betreuer anweisen, eine Kopie des Sparbuchs zu den Akten zu bringen. Der Betreuer dürfte mit dem kopieren des Sparbuchs keine "rechtlichen" Probleme haben. ;)

  • Ich kopiere selbst und stehe mit einem Bein im Knast......

    Aber nun zur Sache: Warum soll eine Kopie des Sparbuches unzulässig sein. Bei einem Geldschein kann ich es ja verstehen, da selbst eine schlechte Kopie als gefälschtes Zahlungsmittel angesehen werden kann, ob man das bei einem Sparbuch (dass nicht in Farbe kopiert wird) auch so sehen kann, halte ich doch für sehr zweifelhaft.

    Es gibt Probleme, die darf es eigentlich nicht geben.

  • Wollte neulich für einen selbst gebastelten Gutschein als Bild ein paar Geldscheine scannen. Mein Scanner hat einfach die Mitarbeit verweigert :mad:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Beschriftung auf einem Kopierer sagt nichts über die Strafbarkeit an sich aus und die sehe ich hier auch nicht.

  • Yep, hat der Hersteller draufgeklebt.

    Wenn man die Schlagwörter eingibt, dann findet man z.B. eine ALG II Hilfe Seite, wo auch behauptet wird, dass das Jobcenter von den Antragstellern verbotene Sachen verlangt (Kopie des Personalausweises, Kopie des Sparbuchs usw.).

    Ganz ausgedacht kann ja die Geschichte wohl nicht sein.

    Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, weil es nicht explizit eine Kopiererlaubnis hierfür gibt.

    Wenn man sich den Wiki-Eintrag zum Kopierverbot für Personalausweise anschaut, ist das auch eher "hintenrum" verboten. :D


    LG Quest

  • Wollte neulich für einen selbst gebastelten Gutschein als Bild ein paar Geldscheine scannen. Mein Scanner hat einfach die Mitarbeit verweigert :mad:.


    Vermutlich, weil der das mit dem Wasserzeichen nicht hinbekommen hat. ;)

  • Was für ein blödsinn :D
    Dann soll man halt einfach Kopie draufschreiben, evtl. mal im Keller suchen da gibt's sicher noch den entsprechenden Stempel.

  • Wenn man nunmehr den UdG anweist, von dem Sparbuch eine Ablichtung zu machen, dürfte das mit den "Weisungen" des Kopierers konform gehen.;)

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