Werte Kollegen,
mich hat grad ein UdG gefragt, ob er angewiesen wird, verbotene Dinge zu machen.
Rechtspfleger haben den UdG angewiesen die Sparbücher der Betreuten für die Akten zu kopieren. Der UdG verweist auf den Text auf dem Kopierer, da steht, dass Geldscheine und Sparbücher nicht kopiert werden dürfen.
Ich habe jetzt trotz Internetsuche nichts Griffiges gefunden, wo genau steht, dass kopieren von Sparbüchern verboten ist.
Könnt Ihr mir da mit einem Link auf die Sprünge helfen?
LG Quest