Flurbereinigungsverfahren gem. § 119 FlurbG

  • Hallo miteinander,
    habe eine etwas außergewöhnliche Betreuungssache, nämlich die Bestellung eines Vertreters für die unbekannten Erben der Eigentümer eines Flurbereinigungsverfahrens.
    Eingetragen sind insgesamt 9 heimische Bauern, die teilweise bereits seit 1938 verstorben sind, die Nachlassvorgänge sind größtenteils nicht mehr vorhanden bzw. waren auch nie da.
    Die Grundstücke, um die es sich handelt, bestehen aus einer Ackerfläche, Straßen und noch um Hof-und Gebäudeflächen, die wohl derzeit auch noch bewirtschaftet werden. Hatte jemand schon einmal etwas entsprechendes?

  • Sind Beteiligte von Person bekannt, nicht aber deren Aufenthaltsort, kommt die Bestellung von Abwesenheitspflegern (§ 1911 BGB) in Betracht.

    Ist bekannt, dass Beteiligte verstorben sind, die Erben aber unbekannt, kommt entweder die Bestellung von Pflegern für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB) -durch das Betreuungsgericht- oder die Bestellung von Nachlasspflegern (§ 1960 BGB) -durch das Nachlassgericht- in Betracht.

    Ich denke, die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB) für alle "unbekannten Beteiligten" ist problematisch, vor allem wenn einzelne Beteiligte zwar namentlich bekannt sind, deren Versterben nicht nachgewiesen ist und somit nicht sicher ist, ob überhaupt unbekannte Beteiligte beteiligt sind.

    Müsste ggf. genau geprüft werden, zumal auch unterschiedliche örtliche Zuständigkeiten bestehen können (letzter bekannter Aufenthaltsort, Ort der belegenen Sache).

  • Danke für die Antwort,
    sehe ich mittlerweile genauso. Bisher habe ich noch nicht einmal einen Todesnachweis für die eingetragenen Eignetümer. Bzgl. eines Eigentümers soll ein Erbschein von 1938 existieren, vonnach ein Nacherbe bekannt ist. Des weiteren sind Teilflächen noch bebaut und werden noch genutzt, so dass hier weitere Beteiligte nach § 13 FlurbG wohl vorhanden sind. Habe gerade mit dem Herrn von der Bezirksregierung die Komplexsität des Falles erörtert, leider hat er den Vorgang auch nur geerbt.
    Mal schauen, ob wir den zum Abschluss bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von Heike66 (13. Mai 2014 um 08:24)

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