Liebe Kollegen,
ich habe einen sehr komplizierten Fall auf den Tisch bekommen und bräuchte dringend Rat von euch:daumenrau
Folgender Sachverhalt: Das Betreuungsverfahren lief an einem anderen Amtsgericht. Hier war unter anderem auch ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer eingesetzt.
Dieser beantragte eine Vergütung wie folgt:
tatsächliche Stundenanzahl mal 44,00 Euro plus Umsatzsteuer nach 7008 RVG (aus Gründen des Datenschutz nenne ich den Betrag nicht, er war auf jeden Fall richtig hoch)
Der Betrag wurde per Beschluss gemäß §§ 4,5 (laut Tenor) festgesetzt. Die Staatskasse wurde nicht beteiligt.
So weit, so gut. Meiner Meinung nach ist das ganze schon nicht zulässig, da eine Abrechnung nach tatsächlicher Stundenzahl mal 44,00 Euro plus Umsatzsteuer nach RVG gesetzlich überhaupt nicht möglich ist. Dazu aber später mehr.
Die Akte wurde bei der örtlichen Geschäftsprüfung durch zuständigen Bezirksrevisor geprüft, und ihr werdet es nicht glauben, dieser hatte dagegen keine Beanstandungen und ist auf die Auszahlung der Vergütung nicht eingegangen.
Der Betroffene wohnt nun mittlerweile im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts und das Verfahren sollte hierher abgegeben werden. Ich habe die Übernahme geprüft und abgelehnt, da meines Erachtens die Vergütungssituation nochmals zu klären ist. Ich bin hierauf ausführlich darauf eingegangen, dass m.E. hier grob fahrlässig gegen das Gesetz verstoßen wurde und Schadensersatzansprüche der Staatskasse im Raume stehen.
Unser Richter sah das genauso. Ich habe die Akte auch über den Präsidenten im Hause laufen gelassen, der das auch so gesehen hat wie ich.
Das Betreuungsgericht dort nahm Stellung dazu, ist aber auf die Frage der m.E. falschen Auszahlung nicht eingegangen, sodass wir bei der erneuten Übernahmeprüfung aus den gleichen Gründen die Übernahme abgelehnt haben.
Jetzt habe ich 3 Monate nichts mehr gehört, und bekomme die Akte nun mit einem Abgabebeschluss auf dem Tisch.
Das dortige Betreuungsgericht hat nochmals den dort zuständigen Bezirksrevisor um Stellungnahme gebeten. In dieser heißt es, dass Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche geprüft wurden als damals die örtliche Geschäftsprüfung vorgenommen wurde. Jedoch wurde auf Einlegung einer Beschwerde mangels Erfolgsaussicht verzichtet, da es obergerichtliche Entscheidung dazu gibt. Der Rechtsanwalt als Berufsbetreuer konnte den Mangel des Beschlusses nicht kennen und genießt daher Vertrauensschutz. Die Sache sei abschließend geprüft.
Ich sehe das ganze immer noch anders und weiß nicht, was man nun tun kann.
Daher meine Fragen:
1. Wie seht ihr das? War die Abrechnung falsch? Hat das dortige Betreuungsgericht grob fahrlässig gehandelt und gegen das Gesetz verstoßen?
2. Ist die Meinung des Bezirksrevisors korrekt?
3. Muss ich das Verfahren übernehmen oder ist die m.E. ungeklärte Vergütungssituation ein Grund, die Übernahme weiter abzulehnen? (dann muss Obergericht entscheiden)
4. Wenn ich das Verfahren übernehme, dann möchte ich dem ganzen unbedingt nachgehen. Welche Schritte kann und muss ich hier einleiten, um evtl. Schadensersatz- und Rückgriffsansprüche durchzusetzen?
Ich hoffe, ich habe euch nicht erschlagen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
Vielen Dank im Voraus und LG