Wie ist denn das hier zu beurteile:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 2010
Einkommensteuerbescheid 2011: 2.222,- € Nachzahlung, Schuldner ist Angestellter
Einkommensteuerbescheid 2012: 891,- € Guthaben.
Finanzamt rechnet auf und zahlt nix an die Masse. Geht das? Die Nachzahlung ist doch Neuverbindlichkeit, also gg. den Schuldner gerichtet, Gläubiger des Guthabens ist doch der IV, so dass es doch schon an der Gegenseitigkeit der Forderungen mangelt?