Hallo,
wie kann der ehemalige Beamte dafür sorgen, dass bestimmte positive, dem Dienstherrn nicht bekannte Merkmale (Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Bewältigung besonders schwieriger Verfahren) in einem nach Beendigung des Dienstverhältnisses auszustellenden Dienstzeugnis (§ 85 BBG bzw. die gleichlautenden Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen) einfließen und aufgenommen werden?
Und welche Informationen werden regelmäßig vom Dienstherr als Grundlage für das Dienstzeugnis verwendet und ausgewertet, wenn bisher keine Beurteilung durch den Dienstherr erfolgt ist?
Würde mich über Erfahrungen aus der Praxis freuen.
Danke & Gruß
Peter