Hallo, ich habe folgendes Problem:
Im April 2013 wurde die Klausel für einen KFB erteilt. Im Februar 2014 gehen 2x Zustellunterlagen (1x Antrag und danach 1x KFB) wieder bei Gericht ein. Eingereicht hat sie das Zustellunternehmen mit einem Vermerk "Empfänger soll unbekannt sein verzogen sein. Sendung wurde erst jetzt vom Hauswirt zurückgegeben. Die Zustellung erfolgte an eine Sammelunterkunft.
Ja und nun? Kann ich die vollstreckbare Ausfertigung zurück fordern?
Wäre dankbar für Vorschläge