Was wird von befreiten Betreuern bei Beendigung der Betreuung gefordert?

  • Du must Dich einfach mal dran gewöhnen, dass gewisse Säue öfters durch das Forumsdorf gebtrieben werden.
    Ob diesen Säuen viel Bewegung gut tut, steht auf einem anderen Blatt.;)

  • M.E. liegt das Problem ganz am Anfang der Übernahme der Betreuung. Irgendjemand hat ja zu dem Betreuer im Rahmen der Verpflichtung gesagt, er müsse keine Rechnung legen. Und da liegt der Fehler. Jeder Betreuer muss Rechnung legen (es sei denn ganz zum Schluss ist da jemand der sagt: brauchst Du nicht machen -Betroffener, Erbe-). Bestimmte Betreuer müssen laufend Rechnung legen, andere eben erst zum Schluss.


    Genauso ist es und das muss im Verpflichtungstermin klar und deutlich gesagt werden.

    Dank dem kleinen Feuerdrachen habe ich ein schönes Verpflichtungsprotokoll, in dem die Schlussrechnungslegungspflicht immer im Protokoll erwähnt ist.


    Es ist wichtig, dass die Protokolle möglichst konkret sind, damit die Betreuer später mal nicht sagen können, man hätte ihnen dies oder das nicht gesagt. Wenn es drin steht und sie es unterschrieben haben, können sie sich nicht rausreden - und sie können zu Hause noch mal nachlesen. Alles kann man sich so schnell ja auch nicht merken. Deshalb hatten wir irgendwann mal die Protokollvorlage überarbeitet.

    In diesem Beschluss heißt es eindeutig, dass befreite Betreuer keine Schlussrechnungslegung vorlegen müssen, sondern nur eine Vermögensübersicht auch bei Beendigung.


    Der von dir genannte Beschluss kann dich genau in den Fällen, wo du die Schlussrechnung wirklich brauchst, vor Probleme stelle, nämlich hier:

    Unabhängig davon muss der befreite Betreuer nur eine Schlussrechnungslegung einreichen, wenn die Erben (oder der ehemals Betroffene bei Aufhebung) keine Entlastung erteilen. Das trifft vielleicht auf 10 % der Verfahren zu, dann liegen aber meist gute Gründe (mögliche Veruntreuung z. B.) vor, weshalb keine Entlastung erteilt wird. Und dann soll man die betreffenden Betreuer noch quasi damit belohnen, dass man keine Schlussrechnungslegung einfordert? :gruebel: :(


    Wenn es Streit mit den Erben gibt und die vor das Zivilgericht ziehen, will der dortige Richter die Schlussrechnung sehen. Und genau für diesen Fall müssen die ganzen Unterlagen vom Betreuer aufgehoben werden. Das muss er wissen.
    Im Laufe der Jahre kann sich viel ändern. Wer sich heute versteht, kann sich morgen spinnefeind sein. Und dann kommen im Falle des Todes des Betroffenen, sofern er männlich ist, gar nicht so selten noch uneheliche erbberechtigte Kinder dazu, die der Betroffene verschwiegen hatte. Da gibt es garantiert keine Entlastung.
    Es kann für den ursprünglich befreiten Betreuer echt böse ausgehen, wenn er die Schlussrechnung nicht machen kann.


  • Es ist wichtig, dass die Protokolle möglichst konkret sind, damit die Betreuer später mal nicht sagen können, man hätte ihnen dies oder das nicht gesagt. Wenn es drin steht und sie es unterschrieben haben, können sie sich nicht rausreden - und sie können zu Hause noch mal nachlesen. Alles kann man sich so schnell ja auch nicht merken. Deshalb hatten wir irgendwann mal die Protokollvorlage überarbeitet.

    Nur, weil nicht im Protokoll steht, dass explizit über die Rechnungslegung belehrt wurde, heißt nicht, dass sich jemand rausreden kann. Im Protokoll genügt der Satz, dass über die Pflichten etc. belehrt wurde und der ist auch im normalen Protokoll verankert. Irgendwelche Anpassungen schüren auch Gefahren, wenn was nicht 100%ig ausgedrückt ist.

    Vielmehr ist es doch so, dass sich die Leute nicht erinnern wollen. Denen wurde bestimmt im Verpflichtungsgespräch gesagt, dass evtl. eine Schlussrechnung verlangt werden kann. Aber in Anbetracht der Arbeitsaufwendungen von 20 Jahren wird sich nie jemand erinnern wollen.

    Dann finde ich aber auch abenteuerlich, dass dem Vortrag so geglaubt wird. Dadurch, dass man sich unterzeichnen lassen hat, dass man über Pflichten etc. belehrt hat, ist automatisch die Schlussrechnungslegungspflicht inkludiert. Hier ein Hinweis: Bitte nicht die Protokolle derart verändern, dass nur über das explizit Aufgeführte belehrt wurde - nämlich genau dann können Lücken entstehen, die einem den Kopf kosten können.

  • Wir haben hier amtliche Muster zur Erstellung der Rechnungslegung samt Ausfüllanleitung und Hinweisblatt zur Rechnungslegung. Soll hier mal einer sagen, er wüsste nicht wie's geht.

  • Ein Vereinsbetreuer hat den Betreuungsverein verlassen. Ein neuer Vereinsbetreuer wurde bestellt.

    Ich habe Schlussrechnungslegung durch den bisherigen Vereinsbetreuer über den ganzen Zeitraum der Führung der Betreuung verlangt (in den vergangenen Jahren wurden nur Vermögensübersichten -ohne Belege- vorgelegt).

    Beim Betreuungsverein herrscht blankes Entsetzen. So etwas hätte noch nie ein Betreuungsgericht verlangt. Die Betreuung würde doch "durch den Verein" weitergeführt. Deshalb sei doch eine Schlussrechnungslegung durch den bisherigen Vereinsbetreuer nicht erforderlich. Ferner sei der bisherige Vereinsbetreuer nicht mehr im Verein tätig. Es würde sich vermutlich weigern, die Schlussrechnung noch zu erstellen (bekäme ja keinen Lohn mehr).

    Liege ich mit meinem Verlangen so falsch? Wird bei Wechsel von Vereinsbetreuern wirklich keine Schlussrechnungslegung verlangt?

    Muss die Schlussrechnung nicht der bisherige Vereinsbetreuer erstellen? Kann Sie ggf. auch der neue Vereinsbetreuer (für den bisherigen Vereinsbetreuer) erstellen? Kann ggf. der Vertretungs- (Vereins-) Betreuer die Schlussrechnung für den ausgeschiedenen Vereinsbetreuer erstellen?

  • Der Betreuer, der entlassen wurde, muß die Rechnungslegung erstellen. Unser Betreuungsverein weiß das auch. Wechsel werden daher in der Regel rechtzeitig vorbereitet.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das kommt darauf an, es gibt zwei Fallkonstellationen:

    1.) Sollte der Betreuungsverein selbst bestellt sein, dann üben die Mitarbeiter die Funktion stets in Vollmacht für den Betreuungsverein aus, da würde ich zur Zeit keine Schlussrechnung nun verlangen, aber darauf hinweisen, dass bei Betreuungsende - wenn keine Entlastung der Erben erteilt wird- eine komplette Schlussrechnung zu legen ist.

    2.) Bei Bestellung einer bestimmten Person und Betreuerwechsel liegt allerdings originär auch ein Betreuerwechsel vor und die Schlussrechnungslegung solltest Du in der Tat jetzt verlangen. Der Fall liegt hier offenbar vor, dann kannst du m.E. nicht darauf verzichten.

  • @Polarlys: Bist diesmal Du die erste und einzige, die eine Schluss-RL verlangt? Puuh, sonst bin ich das immer. :strecker

    Ich habe einem neuen Vereinsbetreuer schonmal erklärt, er dürfe gerne die volle persönliche Haftung für sämtliche Tätigkeiten seines Vorgängers übernehmen, und bei Ende seiner Betreuungszeit auch Berichte, RL usw. seines Vorgängers mit anfertigen. Er hat dankend abgelehnt. :cool: Rechtlich war das natürlich falsch, ich wusste es damals nicht besser.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Das kommt darauf an, es gibt zwei Fallkonstellationen:

    1.) Sollte der Betreuungsverein selbst bestellt sein, dann üben die Mitarbeiter die Funktion stets in Vollmacht für den Betreuungsverein aus, da würde ich zur Zeit keine Schlussrechnung nun verlangen, aber darauf hinweisen, dass bei Betreuungsende - wenn keine Entlastung der Erben erteilt wird- eine komplette Schlussrechnung zu legen ist..

    Kann mir nicht vorstellen, dass irgendwo im Lande der Verein bestellt ist, denn der bekäme ja keine Vergütung. Bei mir wollte ein Verein, dass er neben dem Vereinsbetreuer als Verhinderungsbetreuer eingesetzt wird. Ich habe daraufhin bei jeder Abrechnung verlangt, dass versichert wird, dass keine Vertretungszeiten angefallen sind. Das wollten sie nicht machen und die Verhinderungsbetreuung wurde aufgehoben.

    In der Sache hat natürlich Polarlys Recht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!