Hallo,
Ende Dezember wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Anfang Januar habe ich verfügt, dass die Geschäftstelle die Internetveröffentlichung veranlasst und mir eine Frist zum Prüfungstermin gesetzt. Prüfungstermin war Mitte April . Mittlerweile wurde auch schon ein nachträglicher Prüfungstermin bestimmt. Ein Gläubiger meldete sich nun telefonisch bei der Geschäftsstelle und teilte mit, dass die Internetveröffentlichung nicht veranlasst worden sei (Geschäftstelle weiß nicht mehr, welcher Gläubiger angerufen hat...). Internetveröffentlichung ist tatsächlich nicht erfolgt.
Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen?
Ich bin für jede Antwort dankbar,
schöne Grüße