Hi Leute!
Benötigt man eine Genehmigung für die Vergabe eines Darlehens durch eine Behörde an den Betreuten?? Im 1822 Nr. 8 steht ja nur "zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels".. Lt. Beck'schen online Kommentar ist jede Art von Kredit umfasst. Was meint ihr??
Mein Betreuter hat einen Kredit von der Stadt bekommen um rückständige Miete und Stromnachzahlung bezahlen zu können.
VG