Folgende Praxisfrage:
In einem Nachlassinsolvenzverfahren habe ich das GBA ersucht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzutragen. Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses (über die Nachlassinsolvenz) war beigefügt.
Nun möchte das GBA, dass ich mein Ersuchen dahingehend ergänze, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens einzutragen ist.
Wie seht Ihr das? Muss ich mein Ersuchen konkretisieren?