Zuweisung zum Gericht/zur Staatsanwaltschaft

  • Erstmal ein Hallo an alle Rechtspfleger und Rechtspflegeanwärter! Ich werde ab 1. September das Studium in Schwetzingen beginnen. Im 2. Abschnitt des Studiums muss man ja an einem Gericht oder an einer Staatsanwaltschaft arbeiten und wird dabei während des 1. Abschnitts irgendwohin zugeteilt. Kann man sich denn dabei so ein wenig aussuchen, wohin man dort zugeteilt wird? Oder hat man da als Student keinerlei Einfluss drauf?
    MFG

  • Ich sag mal : Jein !
    Grs. besteht auf bestimmte Ausbildungsgerichte kein Anspruch .
    Außerdem sind konzentrierte Ausbildungsabschnitte wie Insolvenzgericht,Grundbuchamt u. Registergericht häufig nicht beim Stammausbildungsgericht.

    Der badische Norden hat außerdem nicht die Ausbildungskapazitäten wie der Süden ,weil er von der Ausbildungsbelastung her sowieso aus dem letzten Loch pfeift.
    Mit Einsätzen im Süden muss daher ( m.E. zunehmend ! ) gerechnet werden.

    Nachtrag : Falls Du über Stuttgart eingestellt bist, wird das nicht viel anders sein.

  • Hallo!

    Wenn du uns verrätst für welches OLG du studierst kann man dir auch etwas genauere Auskunft geben.
    In RLP wirst du im Großen und Ganzen in dem LG Bezirk eingesetzt in dem du die Einführungswoche hattest, es sei denn du gibst etwas anderes an und dienstliche Belange stehen nicht dagegen oder es gibt dienstliche Gründe warum du weiter weg musst.

    Würde einer der MODS evtl. den Schreibfehler im TOP ändern, die Staatsanaltschaft muss nicht sein ;D erledigt Tommy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!