Hallo liebe Kollegen,
ich habe ein Problem und keine Ahnung wie ich es lösen soll. Deswegen hoffe ich auf eure qualifizierte Hilfe und Antwort...
Folgender Fall:
2006 wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Akte ist hier bereits vernichtet, weil die 5-Jahre Aufbewahrungszeit rum sind.
Nun meldet sich ein Gläubiger mit folgendem Schreiben: "Ich habe 2005 eine Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid angemeldet. Da das Verfahren eingestellt wurde, muss der Vollstreckungsbescheid herausgegeben werden. Der ehemalige IV gibt an, dass er den Titel nicht mehr hat bzw. an das Gericht übersandt hat. Deshalb beantrage ich, mit entweder den Titel im Original herauszugeben oder eine vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellvermerk als Auszug aus der Tabelle zu erteilen."
Die Forderung wurde auch aufgrund des Titels angemeldet und durch den IV festgestellt. Den Titel haben wir aber nach dem 1. Termin mit Feststellungsvermerk an den Verwalter zurückgesandt. Wir haben hier also nichts mehr.
Da ich aber auch keine Verteilungsverzeichnisse mehr habe, kann ich nicht nachvollziehen, wieviel der Gläubiger im InsoVerfahren erhalten hat und kann ihm deshalb doch keinen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen, oder???
Ich hab keine Ahnung, wie ich hier die Kuh vom Eis bekomme... Kann mir da bitte jemand helfen???
Danke schon mal im Voraus