Teilungsversteigerung

  • Hallo zusammen,
    kann mir jemand erläutern, ob eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstück (ungeteilte Erbengemeinschaft) möglich ist, wenn ein Miteigentümer das beantragt, aber nicht alle Miteigentümer bzw. deren Anschriften kennt. Die Erben sind über alle Welt verstreut, einige bereits verstorben, deren Erben ebenso unbekannt bzw. auch diese möglicherweise bereits verstorben ... Muss hier ggf. ein Vertreter für die unbekannten Erben bzw. die Erben unbekannten Aufenthalts bestellt werden?
    :confused:

  • Der Antragsteller hat im Antrag anzugeben, gegen wen sich der Antrag richtet sowie, unter welcher Anschrift zugestellt werden kann. Ohne diese Angaben ist der Antrag unvollständig, es kann weder ein Beschluss erlassen werden (unvollständiges Rubrum) noch ist eine Zustellung des Beschlusses möglich.

    Bei einer nicht ermittelbaren (hier muss schon nachgeforscht und das Ergebnis dargelegt werden) Anschrift kann man ggf auch öffentlich zustellen. Zu den Voraussetzungen gibt es bestimmt schon Threads.

    Bei nicht ermittelbaren Erben, kann auf Antrag (nicht des Versteigerungsgerichts) vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger für die unbekannten Erben bestellt werden. Hierzu gibt es bestimmt auch schon Threads.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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