Vertrauensschutz für Ergänzungsbetreuer?

  • Das leuchtet mir ein. Man sieht, dass auch hier kontrovers darüber diskutiert werden kann, obs denn nun ein Ergänzungsbetreuer oder ein weiterer Betreuer gewesen ist.

  • Vertrauensschutz gibt es bei Zahlbarmachung im Verwaltungswege nicht. Dann hätte der Betreuer eben die Festsetzung beantragen müssen. Wenn die Rechtsmittelfrist rum ist, kann auch ein Revisor nix mehr machen.:) Ich denke, im Jahr 2014 kennt jeder Betreuer den Unterschied zwischen Zahlbarmachung und Festsetzung.

  • Also die Vergütungsanträge, die ich bisher gesehen habe enthalten regelmäßig den Festsetzungsantrag,
    es wird darüber einfach nur nicht entschieden, sondern schlichtweg im Verwaltungswege ausbezahlt. Was die Antragsteller dann schlichtweg stillschweigend hinnehmen.
    Regelmäßig liegt also ein Antrag vor über den zu entscheiden ist, im Festsetzungsverfahren, darf (muss evtl. sogar) ein Vertrauensschutz dann erwogen werden.

  • Ich würde in diesem Fall mit dem zuständigen Abteilungsrichter sprechen ,ihm die Sachlage erklären und ihn um Klarstellung bitten ,um welche Art von Betreuung es sich handelt ( das dann allerdings schriftlich, damit ich was in der Akte hätte).
    die meisten Richter machen sich bei der Bestellung nämlich nicht klar ,welche Vergütungsrechtlichen Konsequenzen die Bezeichnung des Betreuers haben kann.
    Das Problem bestand bei uns auch schon einmal ,als der Richter meinte, dass es keinen Unterschied mache, ob der Betreuer nun als zusätzlicher oder Ergänzungsbetreuer bestellt wird.
    Erst als es gewaltigen Ärger mit dem Betreuer wegen der Vergütung gab ,hat er die Angelegenheit klargestellt .

  • Wenn ich das von ihm schriftlich in der Akte bestätigt hätte,würde ich mich auch danach richten.
    Muss der Betreuer halt Rechtsmittel einlegen.

  • Zeitaufwand reicht sie mir ja trotz wiederholter Aufforderung nicht ein. Würdest du wirklich auf 0,00 EUR festsetzen oder müsste man die Vergütungsanträge nicht vielmehr zurückweisen? :confused: Desto mehr ich mich mit diesem Fall beschäftige, desto größer werden die Fragezeichen.

  • Ich habe in einem solchen Fall den Antrag zurückgewiesen ,da Pauschale beantrgt war ,ihm aber nicht zustand und er den tatsächlichen Zeitaufwand nicht mitgeteilt hat.

    Ich warte jetzt auf die Beschwerde und sehe ihr gelassen entgegen :)

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