OLG Saarbrücken vom 22.05.2014 – 4 U 99/13
1. Die Übertragung des Rechts zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse an den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt durch das Insolvenzgericht stellt keine hinreichend bestimmte Ermächtigung zur Begründung von Masseschulden in analoger Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO dar.
2. Im Rahmen der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld vom vorläufigen Insolvenzverwalter an eine Rentenversicherungsanstalt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge unterliegen auch dann der Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, wenn diese (bzw. die Rückforderung) bei der Zahlung nicht ausdrücklich vorbehalten wurde.