Keine Massezugehörigkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs auseinem Wohnraummietverhältnis in der Insolvenz des Mieters nach Wirksamkeit derEnthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO.
LG Berlin, Beschl. v. 21. 4. 2016 - 19 T 27/16 (rkr., diezugelassene Rechtsbeschwerde wurde nicht eingelegt)
Info: Gegen die gleichlautende Entscheidung des LG Berlin 19 T 31/16
ist Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt worden.