Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Der während des Insolvenzverfahrens durch Prozessvergleich erworbene Abfindungsanspruch unterfällt dem Insolvenzbeschlag

    Der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung unterfällt als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter ist insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und kann eine Umschreibung des Titels und die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu seinen Gunsten verlangen.

    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.08.2014, 10 AZB 8/14

  • Kommt es - wie bei der Arbeitsvermittlung - im Wesentlichen aufdie menschliche Arbeitskraft an, ist die Wahrung der Identität derwirtschaftlichen Einheit anzunehmen, wenn nicht nur die betreffende Tätigkeit,sondern auch ein nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personalsübernommen wird.

    BAG, Urt. v. 22. 5. 2014 - 8 AZR 1069/12

  • 1.Eine begrenzte Nachhaftung des Gesellschafters einerGesellschaft bürgerlichen Rechts kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenndie Gesellschaft nicht, auch nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, durcheinen Gesellschafter fortgeführt wird, sondern ersatzlos aufgelöst wurde.

    2.In seiner Eigenschaft als Gesellschafter einer früherenBetriebsinhaberin haftet der ehemalige Gesellschafter nur nach § 613a Abs. 2BGB, d.h. für Verpflichtungen, die schon vor dem Zeitpunkt desBetriebsübergangs entstanden sind.

    BAG, Urt. v. 13. 2. 2014 - 8 AZR 144/13

  • Hat der spätere Insolvenzschuldner einem Dritten unterBevorschussung von Lizenzgebühren Nutzungsrechte (hier: an einem Fitnesssystem)überlassen und haben die Parteien gleichzeitig vereinbart, dass im Fall einervon dem späteren Insolvenzschuldner zu vertretenen Sonderkündigung (hier: wegenInsolvenz) dem Vertragspartner eine Erwerbsoption zustehen soll, so unterliegtdie Aufrechnung gegen den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises mit Ansprüchenauf Rückzahlung von gewährten Vorschüssen nicht der Insolvenzanfechtung, wenndie vertragliche Vereinbarung außerhalb der kritischen Zeit abgeschlossen wurdeund auch eine Gläubigerbenachteiligung nicht festzustellen ist.

    OLG Frankfurt/M., Urt. v. 21. 8. 2013 - 1 U 254/11

  • 1.Ist Gegenstand einer Anfechtung die Rechtshandlung einerRechtsvorgängerin der Schuldnerin, so setzt eine Gläubigerbenachteiligungvoraus, dass nicht befriedigte Gläubiger der Rechtsvorgängerin vorhanden sindund deren Aktivmasse für die Befriedigung nicht ausreicht.

    2.Sind Gläubiger der Rechtsvorgängerin nicht vorhanden oderallenfalls nachrangige Gläubiger, scheidet mangels Gläubigerbenachteiligungeine Anfechtung von vornherein aus.

    OLG München, Urt. v. 3. 6. 2014 - 5 U 107/14

  • 1.Die Übertragung des Rechts zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnissean den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt durch dasInsolvenzgericht stellt keine hinreichend bestimmte Ermächtigung zur Begründungvon Masseschulden in analoger Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO dar.

    2.Im Rahmen der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld vomvorläufigen Insolvenzverwalter an eine Rentenversicherungsanstalt gezahlteSozialversicherungsbeiträge unterliegen auch dann der Insolvenzanfechtung nach§ 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, wenn diese (bzw. die Rückforderung) bei derZahlung nicht ausdrücklich vorbehalten wurde.

    OLG Saarbrücken, Urt. v. 22. 5. 2014 - 4 U 99/13

  • Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaftvereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werdenund halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an dieseAbrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zunachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschaftermit nicht mehr als 10 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt war(Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20.8.2013 - IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

    BFH, Urt. v. 6. 5. 2014 - IX R 44/13

  • Der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von derRückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist des § 88 InsO eingetragenwurde, ist nicht schon durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtserbracht, auch wenn in dessen Gründen der Zeitpunkt des maßgeblichen Antragsaufgeführt ist (Anschluss an OLG Hamm v. 21.8.2013, 15 W 392/12, ZInsO 2014,150).

    OLG München, Beschl. v. 14. 8. 2014 - 34 Wx 328/14

  • Zur gerichtlichen Geltendmachung von Gebührenforderungen einesRechtsanwalts, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,ist ausschließlich der Insolvenzverwalter berechtigt. Die Einleitung einesgerichtlichen Mahnverfahrens durch Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwaltsentfaltet keine verjährungshemmende Wirkung.

    OLG Naumburg, Urt. v. 3. 4. 2014 - 2 U 62/13 (Lw)

  • Die Glaubhaftmachung, durch einen Insolvenzplan schlechtergestellt zu werden als ohne einen solchen, ist zwingender Bestandteil jedergegen die Bestätigung eines Insolvenzplans gerichteten Beschwerde. Dies giltauch, wenn sich die Beschwerde lediglich auf einen Verstoß gegenVerfahrensvorschriften stützt.

    LG Düsseldorf, Beschl. v. 10. 9. 2014 - 25 T 23/14

  • Lösen die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehörendenRechtshandlungen insolvenzrechtliche Rückgewähransprüche aus, so stellen dieseAnsprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft dar, auch wenn es sich umgesetzliche Ansprüche und nicht um vertragliche Rückgewähransprüche handelt.

    LG Osnabrück, Beschl. v. 24. 7. 2014 - 3 O 1497/14

  • BGB § 326 Abs. 1 a.F. Dc; EuInsVO Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. k, Art. 28

    a) Eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer während der vorprozessualen umfassenden Auseinandersetzung nachhaltig und beharrlich das Vorliegen von Mängeln verneint und eine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 -VII ZR 373/99, BauR2002, 310 = NZBau2002, 89).

    b) Eine in einem englischen Hauptinsolvenzverfahren eingetretene Restschuldbefreiung (discharge) hindert einen Gläubiger nicht, seine Forderung in einem vor Ein-tritt der Restschuldbefreiung im Inland eröffneten und noch nicht abgeschlossenen Sekundärinsolvenzverfahren anzumelden und in diesem Rahmen zu verfolgen.

    BGH, Urteil vom 18. September 2014, VII ZR 58/13

  • BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.7.2014, V R 32/13

    Uneinbringlichkeit im insolvenzrechtlichen Eröffnungsverfahren


    Leitsätze


    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG entsteht mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt i.S. von § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 InsO (Bestätigung des BFH-Urteils vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747).

  • KO § 82; InsO §§ 60, 62, 92; BGB §§ 195, 199 Abs. 1

    Ist ein im Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) bestellter Sonderverwalter zunächst nur mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den amtierenden Verwalter beauftragt, beginnt die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche gegen den amtierenden Verwalter verjähren, schon mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Sonderverwalter Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände erlangt (Ergänzung zu BGHZ 159, 25).

    BGH, Urteil vom 17. Juli 2014, IX ZR 301/12

  • InsO § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2

    Weist das Landgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters die Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans unverzüglich zurück, ist gegen die Entscheidung eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft.


    BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - IX ZB 26/14

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