Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Der Anspruch auf Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrags ist pfändbar.

    Erfolgt die Aufhebung von Angeboten zum Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrags mit dem Ziel, eine Pfändung des Rechts auf Annahme dieser Angebote zu verhindern, so kann diese Erklärung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AnfG angefochten werden.


    OLG Oldenburg, Urt. v. 28. 6. 2016 - 2 U 28/16

  • Das Ausgliederungsverbot des § 152 Satz 2 UmwG steht der Ausgliederung eines von einem Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens nicht entgegen.

    Der Schutzzweck des Ausgliederungsverbotes gilt im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens nicht, weil die Insolvenz des Einzelkaufmanns gerade aufgedeckt und vom Insolvenzverwalter im Rahmen der Berichtspflicht offengelegt wird.


    AG Norderstedt, Beschl. v. 7. 11. 2016 - 66 IN 226/15 (rkr.)

  • Die Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Daran fehlt es, wenn aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss als Vollstreckungstitel (§ 168 Abs. 1 Nr. 4 VwGO) offensichtlich nicht vollstreckt werden könnte.

    Das Vollstreckungsverbot des § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gilt bei analoger Anwendung auf Fälle einer verfassungskonformen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht nicht, wenn lediglich eine stattgebende Kammerentscheidung nach §§ 93b, 93c BVerfGG ergangen ist.


    OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. 1. 2017 - OVG 3 K 58.16

  • Sieht der zwischen der späteren Insolvenzschuldnerin und ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsführer und dessen Ehefrau eine Verpfändung der Ansprüche der Gesellschaft aus der wegen der Pensionszusage geschlossenen Rückdeckungsversicherung vor, so ist der Insolvenzverwalter zur Anfechtung der Verpfändung, sofern diese im Vorfeld der Insolvenz erfolgt ist, nicht berechtigt, da die Pensionsberechtigten auf die Verpfändung einen Anspruch hatten und ein Fall inkongruenter Deckung somit nicht vorliegt.

    OLG Brandenburg, Urt. v. 30. 11. 2016 - 7 U 40/15

  • Von einer Beihilfe des Anspruchsgegners zur Insolvenzverschleppung kann nicht ausgegangen werden, wenn schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers alles unternommen wurde, um die Zahlungsunfähigkeit der späteren Insolvenzschuldnerin zu verhindern.

    OLG Köln, Urt. v. 12. 1. 2017 - 7 U 12/16 II. Leitsatzreport

  • Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).

    Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.


    OLG München, Beschl. v. 10. 1. 2017 - 34 Wx 239/16

  • Eine Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und von einer Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO ist i.d.R. anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt.

    Anders als bei einem Unternehmer, der einen kostenträchtigen Geschäftsbetrieb unterhält, kann bei einem Architekten, der im Wesentlichen als Dorfplaner tätig ist, nicht zwingend auf das Vorhandensein von weiteren Gläubigern geschlossen werden.


    OLG München, Endurt. v. 20. 12. 2016 - 5 U 3172/16

  • Der Insolvenzverwalter hat grds. die Vornahme einer unentgeltlichen Leistung sowie die Verursachung einer Gläubigerbenachteiligung zu beweisen. Hängt die Unentgeltlichkeit von der Wertlosigkeit einer getilgten Forderung ab, hat der Insolvenzverwalter auch diese zu beweisen.

    LG Heilbronn, Urt. v. 30. 12. 2016 - Si 10 O 126/16

  • BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15

    a) Die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall bedeutet keinen Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung.
    b) Der Verzicht auf eine abgesonderte Befriedigung ist nur dann wirksam, wenn der belastete Massegegenstand hierdurch für die Masse frei wird.

    Bei Anordnung der Eigenverwaltung kann der Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung nur gegenüber dem Schuldner erklärt werden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Landgericht Münster vom 27.09.2016 - 5 T 253/16 -

    Ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR ist in einem umfangreichen und schwierigen Insolvenzverfahren und im Falle besonderer Qualifikation und Sachkunde des Gläubigerausschussmitliedes nicht zu beanstanden.

    Bei der Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes handelt es sich gerade nicht um eine
    Tätigkeitsvergütung, sondern um eine Entschädigungsregelung für die entstandene Zeitversäumnis. Der zu berücksichtigende Zeitaufwand umfasst daher auch alle Zeiten, die im weiteren Zusammenhang mit der Ausschusstätigkeit stehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Landgericht Köln vom 20.09.2016, 1 T 61/16, ohne Leitsatz

    Wird in einem IK-Verfahren die Nachtragsverteilung angeordnet, so richtet sich die Bestimmung des Regelsatzes für die Vergütung gem. § 6 InsVV nicht nach § 13 InsVV, sondern nach § 2 InsVV bezogen auf die in der NTV generierten Masse.

    Im Regelfall wird die Tätigkeit mit 25% des Staffelsatzes nach § 2 InsVV vergütet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • FamFG § 7 Abs. 2, 3; EGGVG §§ 23 ff, § 28 Abs. 2

    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter kann in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, nicht als Beteiligter hinzugezogen werden.

    Eine in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von einem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, gegen das Amtsgericht als zuständiger Behörde ergehende Entscheidung hat der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter zu beachten.

    BGH, Beschluss vom 2. 2. 2017 – IX AR (VZ) 1/16; OLG Hamburg (http://lexetius.com/2017,258)

  • BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15

    a) Ob der Insolvenzverwalter für eine unternehmerische Fehlentscheidung haftet, ist am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger unter Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen zu messen.

    b) Der Insolvenzverwalter darf keine Geschäftschance persönlich nutzen, die aufgrund der Umstände des jeweiligen Falles dem von ihm verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnen ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (10. April 2017 um 09:06)

  • Wird auf einen zulässigen Restschuldbefreiungsantrag die Feststellung, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen kann, abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO vorliegen, ist dagegen die sofortige Beschwerde nach § 6 InsO i.V.m. § 287a Abs. 1 Satz 2 InsO analog zulässig.

    Eine Prüfung, ob bereits Versagungsgründe vorliegen könnten, findet im Rahmen der Feststellung nach § 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht statt.


    LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 20. 4. 2016 - 11 T 2794/16

  • Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.

    Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.

    Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.


    BFH, Urt. v. 15. 12. 2016 - V R 14/16

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