Es wurde ein Testament eröffnet, handgeschrieben, welches die 4 Kinder zu gleichen Teilen als Erben benennt, als Ersatzerben deren Kinder. Daneben gibt es einige Vermächtnisse und folgenden Passus:
Ich gehe nicht davon aus, dass keines meiner Enkel in meinem Haus künftig wohnen möchte, daher soll das Grundstück von meiner Tochter A zu einem guten Preis verkauft werden und der Erlös unter den 4 Töchtern aufgeteilt werden.
Alle 4 Töchter erscheinen zum Erbscheinsantrag und beantragen einen ES zu gleichen Teilen ohne TV. Sie sind sich einig. Grundbuchberichtigung wird gleich vor Ort mit beantragt und mit einer weiteres Ausfertigung an das GBA im Hause gegeben.
3 Monate später kommt ein not. Antrag mit eV auf Erteilung eines TV Zeugnisses auf der Grundlage eben dieses TES von Tochter A.
Die andern 3 unterschreiben einen Text, der die Zustimmung zur Erteilung des TV Zeugnis und einen Verzicht zur Anhörung beinhaltet (nicht Bestandteil der Urkunde).
In meinem Urlaub geht ein Schreiben raus von meiner Vertretung die da sagt: Auf dem ES ist kein TV Vermerk, der ES wäre zu berichtigten, ein Antrag auf Berichtigung zu stellen und die erteilten Ausfertigungen des ES zurückzureichen um den Berichtigungsbeschluss anzusiegeln.
Der ES entspricht dem Antrag der 4 Erben. Der Passus wurde als Auftrag gesehen, für den Fall das die Enkel das Haus nicht nutzen wollen. Die Erbengemeinschaft war sich darin einig.
Müsste hier nicht der ES eingezogen und neu erteilt werden mit voller Kostenkonsequenz , halt eben mit TV, wenn die Beteiligten übereinstimmend den Passus nunmehr anders sehen?
Es handelt sich ja nicht um ein Schreibversehen, sondern um eine völlig andere Auslegung des Testamentes.