Zur Zeit werden relativ viele Ratenzahlungsvergleiche geschlossen, in denen auch Arbeitseinkommen abgetreten werden. In meinem Fall ist nun die Pfändung bei genau dem Arbeitgeber als Drittschuldner beantragt, der ausdrücklich in der Abtretung benannt wurde.
Jetzt sagt der Gläubiger, die Abtretung sei bei dem Arbeitgeber nicht angezeigt. M.E. dürfte das doch jeder Zeit nachgeholt werden können.
Solange er das nicht probiert hat, dürfte meines Erachtens das Rechtsschutzbedürfnis fehlen für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Hat jemand dazu evtl. eine Entscheidung? Laut Stöber muss im Zweifel die Pfändung erfolgen. (Rn. 488)
Was meinen die Kollegen?