Ich habe als Vollstreckungstitel einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss zugunsten des Landes.
Die Vollstreckungsklausel ist wie folgt erteilt: " Vorstehende Teilausfertigung wird dem Antragsteller hinsichtlich der Rückstände zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt"
Der Titel lautet wie folgt: "Festgesetzt werden die Unterhaltsansprüche im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 249 ff FamFG des Kindes X aus übergegangenem Recht gemäß § 7 UVG wegen schon erbrachter und laufender Leistungen nach dem UVG. Der Unterhalt, den der Antragsgegner an den Antragsteller zu zahlen hat, wird unter der aufschiebenden Bedingung, dass Unterhaltsvorschuss tatsächlich geleistet wird wie folgt festgesetzt: 100 % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe abzgl. 184 kindbezogene Leistung".
Als Rückstand ist jedoch nur ein ganz minimaler Betrag tituliert. Das Land meint jedoch, dass damit der gesamte Unterhaltsvorschussrückstand und laufender Unterhalt vollstreckt werden kann.
So eine Vollstreckungsklausel hatte ich noch nie und ich bin mir unsicher wie ich damit umzugehen habe