Schönen guten Morgen
Vielleicht hat jemand eine Idee.
Eine Bank hinterlegt im Jahr 2009 ein Sparbuch über 1170,00 € eines bereits im Jahr 1991 verstorbenen Erblassers.
Angehörige sind der Bank nicht bekannt.
Die Hinterlegungsstelle informiert jetzt das Nachlassgericht.
Was ist nun von mir zu veranlassen ?
Für die Bestellung eines Nachlasspflegers zur Erbenermittlung reicht das Guthaben nicht und um das Fiskuserbrecht feststellen zu können ,müsste zunächst ermittelt werden ob es tatsächlich keine Erben gibt.
Was also tun ?