Habe einen Antrag auf Herausgabeanordnung einer Hinterlegung in Höhe von ca. 48.000 € vorliegen...
Unter Punkt 4 des Hinterlegungsantrags wurde angegeben:
Emfangsberechtigte sind die Eigentümer der Aktien der ... mit den Nummern: ...
Jede Aktie berechtigt zur Auszahlung in Höhe von ca. 2.300,00 €.
Die Gesellschaft, die den Betrag hinterlegt hat, hat auf die Rücknahme verzichtet.
Ich frage mich nun, auf welcher Grundlage ich den Betrag auszahlen kann. Reicht es zur Legitimation/Auszahlung aus, wenn der jeweilige Aktionär die Aktie mit der entsprechenden Nummer vorlegt??