Hallo,
ich habe hier einen Betreuer, der mal wieder nichts peilt und sich nicht rührt. Er hat die betreuungsgerichtliche Genehmigung für Abhebung eines Betrages beantragt, kann aber nicht nachweisen, dass dieser Betrag überhaupt gefordert wird. Da der Betreuer sich nun nicht mehr rührt. Möchte ich den Antrag nun endlich einmal zurückweisen.
Meine Frage dazu ist, welche Rechtsmittelbelehrung muss drunter?