Vermögenssorge mit Ausnahme der Kontenverwaltung, da Vollmacht

  • hallo,

    Sohn ist Betreuer für den Vater und hat u.a. die Vermögenssorge mit Ausnahme der Konten , für die er Kontovollmacht besteht. Der SoOhn legt eine Kontovollmacht für das Girokonto vor. Da der Pflegedienst bemängelt, dass die Medikamentenrechnungen nicht rechtzeitig beglichen werden, habe ich mir die Kontoauszüge vorlegen lassen und z.B. festgestellt, dass die Miete nicht regelmäßig beglichen wird u.s.w.

    Lege ich die Akte dem Richer vor oder prüfe ich selbst, die Bestellung eines Kontrollbetreuers für die Kontenverwaltung ?

  • Ich denke, ne Kontrollbetreuung ist der richtige Weg. Anhaltspunkte im Sinne der Entscheidungen des BGH zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung liegen m.E. vor. Sollte die Prüfung des Kontrollbetreuers ergeben, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht ordentlich ausgeübt hat, kann der Kontrollbetreuer die Vollmacht widerrufen (ggf. als Aufgabenkreis mitaufnehmen). Dann ist der Weg für einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge (insgesamt) "frei".

  • Ich kann nur davor warnen, einem Kontrollbetreuer vorschnell auch den Aufgabenkreis des Widerrufs der Vollmacht zu übertragen.
    Wenn dieser noch während der Rechtsmittelfrist gegen den Anordnungsbeschluss widerruft, wird den nach § 59 FamFG Beschwerdeberechtigten die Beschwer mit kalter Hand entzogen.

    Mind . aber müsste man mit dem Kontrollbetreuer "vereinbaren" , dass er erst nach Ablauf der Frist widerruft.

  • Ich würde ihn erstmal persönl. vorladen und auf den Zahn fühlen, was da los ist und dann weiter sehen. Ich hatte das auch mal ähnl., (offene Rechn. trotz ausreichender Einnahmen), BV sah ihre eigene Überforderung ein, verzichtete auf VM, Betreuung angeordnet, alle zufrieden und die Akte in einem Termin vom Tisch.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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