Darf das Grundbuchamt beanstanden, dass eine familiengerichtliche Genehmigung des GbR-Gründungsvertages nach § 1822 Nr. 10 BGB (so Bestelmeyer) oder § 1821 I BGB (so Böttcher) fehlt?
Es liegt folgender Fall vor: Die Großmutter überträgt auf Kind und mdj. Enkelkinder Grundstück in GbR. Familiengerichtl. Genehmigung und Einsetzung Ergänzungspflegers wird seitens Notar beantragt. FamG setzt E-Pfleger ein aber verneint Genehmigungsbedürftigkeit gem. § 1822 Nr. 3 BGB, weil kein Erwerbsgeschäft. Die Prüfung, ob hier überhaupt ein Fall des § 1822 Nr. 10 BGB oder § 1821 I BGB vorliegen könnte, erfolgt ausweislich der angeforderten Familienakte nicht.