Naja, wenn man die Entscheidung des BGH als Maßstab nimmt, hätte der TH sofort reagieren und die Abtretung anzeigen müssen, dann wäre es u.U. nur zu einem Monat "Verlust" gekommen. Aber dieser Betrag dürfte in keinem Verhältnis zur dann durchzuführenden erneuten Verteilung stehen, zumal ja dann sich auch die Vergütung wiederum erhöht. Aber die Grundfrage würde ich auch weiterhin so beantworten, dass die RSB zu erteilen ist.
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