Titelumschreibung - Titel gegen Kind, vertreten durch Vater

  • Hallo,
    wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen ein minderjähriges Kind, gesetzl. vertr. durch den Vater. Beim Zwangsvollstreckungsversuch kam die Nachricht vom GV, dass der Vater verstorben sei und die Mutter ... hieße. Wir haben also eine Anschriftenprüfung über die Mutter gemacht und es kam heraus, dass sie auch unter der gleichen Anschrift wohnt. Kann ich den Titel einfach so weiter vollstrecken, oder muss ich den jetzt wegen der Änderung des gesetzl. Vertreters umschreiben lassen?

  • Das mdj. Kind ist also nicht verstorben. Was willst du umschreiben.

    (N.B.: Gibt es da gegen das Kind als Titelschuldner tatsächlich schon was verheißungsvolles zu vollstrecken, den Luxus-TV-Flat-Screen im Kinderzimmer, und wo wohnt eigentlich das Kind ?)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!