Hallo,
wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen ein minderjähriges Kind, gesetzl. vertr. durch den Vater. Beim Zwangsvollstreckungsversuch kam die Nachricht vom GV, dass der Vater verstorben sei und die Mutter ... hieße. Wir haben also eine Anschriftenprüfung über die Mutter gemacht und es kam heraus, dass sie auch unter der gleichen Anschrift wohnt. Kann ich den Titel einfach so weiter vollstrecken, oder muss ich den jetzt wegen der Änderung des gesetzl. Vertreters umschreiben lassen?
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