Hallo,
Was meint ihr denn hierzu?
Der Schuldner beantragt die Erhöhung des pfandfreien Betrags.
Er gibt an, dass er erst sehr kurzfristig die Arbeit bekommen hat und deshalb seine Wohnung nicht mehr vor Arbeitsantritt kündigen konnte. Er meldet deshalb Mehrkosten (doppelte Miete) an. Das Besondere ist aber, dass er nicht etwa an den Arbeitsort gezogen ist, sondern zu seiner Freundin. Konkret bedeutet das: Er hat in A gewohnt und ist nach B gezogen. Die Arbeit ist in C. Also: Entfernung A nach C mit Pkw ca. 200 km, locker 2 Stunden. Entfernung B nach C ca. 1 Stunde. Zugfahren ist unmöglich.
Wie würdet ihr entscheiden?