Löschung Briefrecht Reichsmark Uraltrecht

  • Ich habe folgendes Problem:
    Im Grundbuch (WEST-Berlin) eingetragen ist: 7000 Reichsmark Restkaufgeldhypothek (also mit Brief), eingetragen 1926, umgeschrieben 1986 für eine Privatperson als Gläubiger.

    Dieses Recht soll nun gelöscht werden.
    Es gibt keine Erkenntnisse bzgl. des Briefes. Die Gläubigerin ist längst verstorben. Es gibt einen Uralt-Erbschein, die Erben bzw. Nacherben sind ohne Geburtsdaten angegeben, so dass sich die Suche nach ihnen erschwert.

    Wie bekommt der Eigentümer dieses Recht aus dem Grundbuch?

    ich habe schon die zahlreichen Beiträge im Forum gelesen, aber komme irgendwie nicht weiter.

    Kann mir jemand helfen?

  • Aber geht Hinterlegung nicht nur in den neuen Bundesländern?

    Ich habe was von §§ 8-12 GBBerG vom 18.07.1930 gelesen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich daraufhin auf Briefvorlage verzichten und sogar von Amts wegen löschen kann.

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