Hallo zusammen,
ich habe über die Suchfunktion schon gesucht, bin mir aber unsicher, ob bei den genannten Fällen es genauso ablief.
Bei mir wurde im Mahnverfahren ein Inkassounternehmen tätig, das jedoch im Mahnverfahren nach RVG abgerechnet hat und diese Gebühren wurden auch in den Mahnbescheid aufgenommen.
Nun tritt ( gleiche Namen) im Klageverfahren der Anwalt auf. Urteil ist da. KFA auch.
Da beantragt er nun seine Gebühren für das Verfahren und eine Titulierungsvergütung nach § 4 Abs. 4 RDGEG. Dies ist in diesem Fall für ihn günstiger, da keine Anrechnung erfolgen würde und er 25,00 EUR erhalten würde.
Stehe ich hier total auf dem Schlauch? Im Mahnverfahren RA Gebühren geltend gemacht und jetzt im KFA auf einmal RDGEG? weil das besser ist?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
basquiat