Hallo,
aufgeschreckt durch folgenden Beitrag zum Thema elektronischer Rechtsverkehr
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…t-den-Gerichten
stellte sich für mich die Frage, wie in Betreuungssachen Beschlüsse übersandt werden müssen aktuell (und ob sich zum 01.07. daran etwas ändert). Wir haben die Beschlüsse immer in Ausfertigung übersandt. Ich habe meine SEs gefragt, warum. Antwort war "Weil wir das schon immer so gemacht haben."
In der Kommentierung zu §§ 38, 40, 41, 63 FamFG habe ich zu diesem Thema nichts wirklich berauschendes gefunden bzw. nur einen pauschalen Verweis auf § 317 ZPO.
Im Forum habe ich noch zwei ähnliche Themen gefunden, jedoch war das auch ZPO und nicht FamFG
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ft+ausfertigung
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ft+ausfertigung
Wie macht ihr es? Und warum? Bei Genehmigungen genügt nach Einritt der Rechtskraft dann auch die Übersendung einer einfachen Abschrift mit RK-Vermerk?
Vielen Dank