Ich bin noch neu hier und habe bis jetzt nur gelesen; bin als Sozialpädagogin in der Insolvenzberatung tätig und habe hier schon viele für mich sehr interessante und hilfreiche Diskussionen verfolgt.
Ich kenne mich in Eurem Forum noch nicht so aus, ich hoffe, auch Beiträge von Schuldnerberatern sind hier erwünscht
Bei uns haben sich in den letzten Wochen tatsächlich die Anträge gehäuft (die 35%-Regelung ab Juli wird in unserer Praxis keine Rolle spielen; einige wenige Klienten haben die Chance auf die Verkürzung auf 5 Jahre); da wir versucht haben, möglichst viele Klienten, für die es relevant ist, noch ins alte Verfahren zu bringen.
Die Neuregelungen bzgl. der Versagensgründe schrecken uns (noch) weniger.
Einige Klienten könnten aber von § 302 1. (v.a. wg. nicht abgegebener Steuererklärungen) betroffen sein.
Die meisten Sorgen (aus unserer Sicht) macht uns aber das künftig eigenständige Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters. In vielen Fällen ist dies natürlich nicht von Nachteil, in vielen anderen Fällen tut es aber weh (Ratenzahlungen bei Miet- oder Stromschulden; Abstottern von Geldbußen oder Geldstrafen; gerade erledigte Arbeitgeberdarlehen; etc.).
Eine Frage hätte ich zum neuen Formular:
Wenn ich mit einem Klienten am 30.6. um 8.00 noch einen Antrag erstelle und er ihn anschließend sofort persönlich beim Gericht abliefert - welches Formular ist dann das richtige? Die neuen Formulare sind nach meinem Wissensstand ab 30. zu verwenden, es gilt aber doch noch InsO alt?
Danke schon mal für Rückmeldungen!