Belastung der Gerichtsvollzieher - Berechnungsprogramm?

  • Guten Morgen zusammen,

    früher – also vor der Reform der Sachaufklärung in derZwangsvollstreckung – hab ich nach Ablauf eines jeden Kalenderquartal dieBelastungszahlen der hiesigen Gerichtsvollzieher abgefragt und in einer excel-Tabelleerfasst, die dann direkt ausgerechnet hat, wie hoch die Belastung ist.

    Das sah z. B. so aus:

    Muster Berechnung Belastung GV alt.docx

    Ich habe diese Tabelle seinerzeit vom Vorgänger übernommen(also nicht selbst erstellt) und immer nur mit Zahlen befüllt.

    Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich solch eine Tabelle nachdem neuen Muster der GV 12 benötige.
    Selbst basteln scheidet mangels excel-Kompetenz leider aus. Ichhabs probiert und bin kläglich gescheitert…

    Daher hier meine dreiste Frage: hat sich schon jemand dieMühe gemacht und eine (ähnliche) Tabelle wie es sie früher gab für das neue GV12 erstellt?
    Auf unserer Intranet-Seite finden sich leider nur Tabellenfür die Quartals- und Jahresabrechnungen der Gerichtsvollzieher (GV 11).

    Vielen Dank!!!!

  • Da tut mir leid , dasss ich Dir nicht helfen kann.
    Ich bekomme als Dein Leidensgenosse eine leere GV12-Exceldatei jährlich neu von meinem OLG gestellt.
    Ich befürchte, dass ich wegen Copyright Dir das nicht zuschicken darf.

  • Danke trotzdem für deine Rückmeldung Steinkauz! Mich würde in dem Zusammenhang aber noch interssieren, ob diese von Deinem OLG zur Verfügung gestellte Tabelle auch rechnet? Die blanko-GV12 exel-Tabelle hab ich auch, aber die "kann ja nix".

    Ich hoffe ja immer noch auf weitere Äußerungen...:(

  • Die Tabelle rechnete in der Tat bisher an der rechten Spalte außen die Belastung der GVZ .
    Ob dies auch nach "neuem Recht" der Fall ist, müsste ich prüfen.

  • Mich irritiert, wie Eure Tabelle nach neuem Recht die Belastung ausrechnet. Es gibt doch keinerlei Pensenberechnungen mehr nach der Reform. Der Bad Nauheimer Schlüssel ist nicht mehr aussagekräftig. Was macht Ihr mit den Zahlen - die Bezirke verteilen?
    Dann bedenkt auch die neuen Aufgaben (Eintragungsanordnungen, Drittstellenauskünfte)
    Laut der alten Zahlen haben die GV ja angeblich gar nichts mehr zu tun - rein zahlenmässig wird nur noch ein halbes Pensum angezeigt, obwohl im Gegenteil durch die Reform die Belastung um 30 - 50% gestiegen ist.

    Das ist bei uns ein großes Thema. Bayern plant wohl neue Aufschreibungen, aber bis es verlässliche Zahlen gibt, wird es noch Monate (Jahre?) dauern.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Laut der alten Zahlen haben die GV ja angeblich gar nichts mehr zu tun - rein zahlenmässig wird nur noch ein halbes Pensum angezeigt, obwohl im Gegenteil durch die Reform die Belastung um 30 - 50% gestiegen ist. Das ist bei uns ein großes Thema. Bayern plant wohl neue Aufschreibungen, aber bis es verlässliche Zahlen gibt, wird es noch Monate (Jahre?) dauern.

    Rein interessehalber: gibts hier was Neues?

    Ich hatte mit unseren hiesigen GVs bislang noch keinerlei Probleme hinsichtlich längerer Bearbeitungszeiten. Erstmals heute teilte mir ein GV eines kleines AG mit, daß "durch die Reform viele neue Abschnitte entstanden sind, welche die effektive und schnelle Bearbeitung der Vollstreckungsaufträge einschränken." Ich müsse daher mit einer stark verzögerten Bearbeitungsdauer rechnen. Tante Googel warf hierzu nämlich gar nichts aus.

  • Der Gerichtsvollzieher hat recht. Durch die Reform ist die Bearbeitungszeit deutlich länger (unabhängig vom GVZ). Allein durch das Eintragungsanordnungsverfahren müssen die Akten jetzt häufiger in die Hand genommen werden und auch die Technik funktioniert nicht immer einwandfrei.
    Es kommt natürlich auch auf den Auftrag an - z. B. bei Drittstellenauskünften muss ja auf die Auskunft durch die andere Behörde gewartet werden, was schonmal ein paar Monate gedauert hat (ist jetzt aber deutlich besser geworden).
    Auch ist z. B. die Kostenberechnung viel komplizierter geworden und dauert dementsprechend länger.
    Die GVZ werden aber immer besser und schneller, je nach Büroorganisation.

    Zur Zählweise kommt es auf das Bundesland an.
    Hilft aber bei Personalmangel auch nicht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Was Sonntagskind gepostet hat, kann ich nach Gesprächen mit unseren Gerichtsvollziehern voll unterschreiben.

    Bezüglich der Pensenberechnung hat unser OLG die Vorvorjahreswerte (sprich 2013) genommen und pauschal 10 % Aufschlag gegeben.

    Ein neues GV 12 in Excel, das mit dem nicht mehr aktuellen Nauheimer Schlüssel selbst rechnet, gibt es hier auch nicht.

    Eine fundierte Neubewertung (*oT on* und nicht so ein Geeiere , wie beim Pebb§y-Gutachten 2015 *oT off*) ist dringend geboten.

  • Gern.

    Voraussichlich werden folgende Werte maßgeblich sein.

    1400 Verfahren ( DR II Nummern)
    bis zu 300 Zustellverfahren inclusive

    Pfändungsverfahren + Vak werden unter der selben DRNummer geführt. Haftverfahren werden unter einer neuen DR Nummer eingetragen.

  • Im letzten Jahr wurden die Arbeitsabläufe des Gerichtsvollziehers zeitlich bewertet. Die Prüfungsbeamten waren bei einigen GVs vor Ort und haben Zeiten berechnet und aufgeschrieben.

    ca. 106 - 108 Minuten wurden nach Endabrechnung pro Akte durchschnittlich errechnet.

    Macht auf das Jahre gesehen 1400 DR Nummern.


    Bzgl. der Zustellungen.

    300 Zustellungen sind in den 1400 enthalten.

    ab Zustellung 301 wird nur noch 1/3 berücksichtigt.

    Für Zustellinseln z.B. Banken wird nur 1/5 berücksichtigt.

    MFG

    Blacky

  • Ich hab grad aufgrund dieser Zahlen mal ein paar aktuelle Rechnungen von GVs unterschiedlichster AGs (Feld-, Wald- und Wiesen-AG und auch z. B. AG Berlin) verglichen. Die liegen alle ziemlich gleich auf von der Nummerierung her - so zwischen DR II 500/15 und 580/15.

  • Das Modell ist gut, aber gerade in Stadtstaaten sollte man sich bewusst sein, dass das nur bedingt anwendbar ist.
    Da gibt es kürzere Wege, aber z. B. auch viel mehr Räumungen.

    Tanja:
    Das ist aber nur die Durchschnittsbelastung für ein volles Dezernat. Jedes Gericht kann ja die Zuständigkeiten nach eigenem Ermessen verteilen, z. B. die Zustellungen an große Drittschuldner. In so einem Fall gibt es dann viel mehr DR-Nummern. Oder Räumungen - hier soll das Jahrespensum bei 500 liegen (wenn einer nur Räumungen macht, was es auch geben soll).

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Eben es kommt darauf an, was der GV an Zustellungen zu machen hat.

    Bei 1400 DR Nummern im Jahr macht das monatlich ca. 116,67 Verfahren.

    Für 4 Monate bis April wären dann 100% Belastung rund 467 Verfahren.

    100/467*500 = ca. 105 %

    100/467*580 = ca. 122 %

    Man sollte aber immer im Auge haben , das kein Monat exakt die selbe Eingangszahl an Aufträge hat.

    Also sind solche Rechnungen eben mit Vorsicht zu genießen.

    Aber als Indiz der warscheinlichen Belastung und Arbeitsstärke das zugewiesenen Bezirks kann es schon dienen.

    Hinsichtlich der Räumungen gibt es in Bayern keine weiteren Daten. Ich vermute mal in Bayern gibt es keinen reinen Räumungsgerichtsvollzieher.

    Aus Sachsen kenne ich sowas aber.

    Und 500 Stück ? Naja da kommt es darauf an wieviele 885a ZPO Räumungen dabei sind. Bei 500 vollen Räumungen, wären das gut 2 Räumungen pro Tag.
    Ist schon sportlich, wenn man bedenkt, dass der GV eigentlich zu der vollen Räumungszeit anwesend sein sollte ...

    MFG

    Blacky

  • Kann ich Dir nicht sagen - deshalb machen wir das hier auch nicht.
    Lohnt sich ja eigentlich auch nur in einem flächenmäßig kleinen Bezirk, damit er nicht nur im Auto sitzt, aber das Gericht muss auch gleichzeitig groß genug sein, um (bleiben wir mal bei der Zahl) 500 Räumungen im Jahr zu haben.
    Also nur in einer Großstadt eigentlich, weil es auf dem Land gar nicht so viele Räumungen gibt.:confused:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Stimmt. Nur in grösseren Städten kommen einige Räumungen zusammen.

    Wobei ich in 2 Monaten in meinem Bezirk auch schon 8 Räumungsaufträge bekommen habe.

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