Einsicht Betreuungsakten durch Pflichtteilsberechtigten

  • Sofern es um das Vermögen geht, hilft dir vielleicht die Entscheidung des OLG München vom 27.07.2007, 33 Wx 34/07 weiter.

    Leitsatz:
    "Auch ein Abkömmling des Betroffenen hat grundsätzlich kein berechtigtes Interesse an einer Einsicht in die Betreuungsakte, wenn diese allein dem Zweck dienen soll, die Erfüllung der Rechnungslegungspflicht des Betreuers zu überwachen."

    "Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten zur Kontrolle der Rechnungslegungspflicht des Betreuers"

  • Schon mal den Umweg über die Erben gegangen, die ja die Schlussabrechnung haben sollten?

    (Wenns nur um die Erlangung von Kenntnissen über die Höhe des Vermögens gehen soll.)

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Einen einklagbaren Auskunftsanspruch hat er aber gegen die. Ob er einen gegen die Betreuungsakte hat, bin ich mir nicht so sicher.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ist schon klar, dass er gegen die Erben einen Auskunftsanspruch hat.

    Der leichtere Weg wäre aber natürlich in die Betreuungsakte Einblick zu erhalten.

    Eine Berechtigung des Pflichtteilsberechtigten dazu erscheint mir allerdings auch fraglich.

  • Kommt darauf an ob Du das berechtigte Interesse bejahst.
    Man kann auch teilweise Akteneinsicht geben, z. B. nur die Vermögensübersicht der Schlussrechnung. Dann hat er nicht Einsicht in die ganze Lebensgeschichte, Krankendaten, Anhörungen,... sondern nur in die für ihn (aus nachvollziehbaren Gründen) relevanten Daten, aus denen er seinen Pflichtteil berechnen kann.
    Würde aber auf jeden Fall die Erben vorher anhören und ihn fragen, ob er seinen Antrag einschränkt bzw. wenn nicht näher begründet.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!