Liebe Kollegen
Ich habe hier einen etwas verfahrenen Fall:
die Ehefrau ist Betreuerin ihres Mannes.
Eine Notarin beantragt nun in ihrem Auftrag die Löschung einer Grundschuld auf dem gemeinsamen Grundbesitz.
Der zuständige Kollege weist sie darauf hin ,dass eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig ist und diese wird beantragt.
Bevor jedoch die Genehmigung erteilt wird (zunächst wurde noch ein Verfahrenspfleger bestellt) wird die Grundschuld im Grundbuch gelöscht.
Ebenfalls erfolgt noch die Teillöschung einer weiteren Grundschuld für die eine Genehmmigung nicht beantragt wurde.
Was kann ich denn jetzt noch machen ? Die Genehmigung läuft doch ins Leere , da bereits gelöscht wurde ?