Ein Schuldner hat in seiner Vermögensauskunft angegeben, dass ein Riestervertag über monatlich 5,00 € und ein Rürupvertrag (kein Wahlrecht, nur Rente) über monatlich 27,50 € besteht.
Unser Mandant möchte jetzt, dass ein PfÜB für beide Verträge ergeht.
Mir ist bekannt, dass der BGH 2011 entschieden hat, dass in der Auszahlungsphase auf einen Teil der Rente zugegriffen werden kann und zwar auf denjenigen Anteil, der über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Bei dem Schuldner handelt es sich um einen Selbständigen, der in der Vermögensauskunft angegeben hat, dass er keine weitere Altersversorgung hat außer der oben angeführten.
Insoweit macht für mich ein PfÜB auf den Riester- bzw. Rürupvertrag keinen Sinn, da bei diesen monatlichen Beiträgen in der Auszahlungsphase nie die Pfändungsfreigrenze überschritten werden wird.
Bevor ich aber etwas übersehe, wollte ich kurz anfragen, ob man dies hier ebenfalls so sieht oder ob es doch Sinn macht einen PfÜB zu beantragen?