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An Tätigkeitsbeschreibung des Interimsmanagers wird sonst nur allgemeines Blabla eingereicht, mit dem Hinweis, dass in meinem Verfahren eine Dokumentation beim Interimsmanager in über 300 Ordnern sowie elektronischen Dokumenten vorliege. Wenn gewünscht, könne ich das gerne haben. Ich bin echt ein bisschen sprachlosSetze doch einfach den ganzen Zuschlag ab mit dieser Begründung: wenn alleine die Dokumentation seiner Tätigkeiten 300 Ordner groß ist, denn denke ich mal, dann hat er ja den Verwalter (nahezu) komplett entlastet...
So weit sind wir ja noch nicht. Ist nur eine Zwischenrechnungslegung. Dazu müsste ich jetzt mal den Prüfvermerk schreiben. Ich frage mich halt auch, wie denn der IV selber diese ganze Dokumentation überwachen und prüfen will. Ich gehe schon davon aus, dass er das bei seiner Vergütungsabrechnung auch wirklich berücksichtigen wird, aber wir will er das machen, wenn er den Umfang der Tätigkeit des Interimsmanagers auch nur schätzen kann?
Und letztlich hatte ich lediglich eine etwas ausführlichere Tätigkeitsbeschreibung für einen kurzen Zeitraum gefordert. Ich wollte nicht den ganzen Schriftverkehr des Interimsmanagers einsehen. Ich bin immer noch etwas verärgert ob des seltsamen Untertons des Schreibens des IV. Ich hab ihm schließlich auch ganz normal und nett geschrieben.